Das NÖ Fördermodell gilt für Antragstellerinnen
- mit Hauptwohnsitz (tatsächlicher Lebensmittelpunkt) in NÖ
- mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 und nachgewiesener Demenz
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei selbständigen Betreuungskräften bis zu 800 Euro monatlich
- bei unselbständigen Betreuungskräften bis zu 1.600 Euro monatlich
Nähere Informationen erhalten Sie bei der NÖ Pflege-Hotline.
Der Antrag auf Förderung für Pflegestufe 1 oder 2 ist einzubringen beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Bitte beachten Sie:
Anträge zur Förderung der 24-Stunden-Pflege ab Pflegegeldstufe 3 sind beim Sozialministeriumservice einzubringen.
Alle Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.sozialministeriumservice.at
Den Antrag um „Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes “ können Sie hier downloaden.